Dienstleistungen

Kontrolle von Elektroinstallationen

Die Verantwortung für die regelmässige Kontrolle von elektrischen Installationen liegt nun neu beim Eigentümer dieser Installationen.

Der Eigentümer wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach anerkannten Regeln der Technik erstellt, und gewartet wird. Auf Grund der Aufforderung muss der Eigentümer eine Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen beauftragen.

Sinn und Zweck der Kontrolle
Überprüfung der Elektroinstallationen betreffend Personen- und Brandschutz sowie Rückwirkungen auf das Netz.

Vorbereitungen auf angekündigte Kontrolle
Keine. Der Kontrolleur sollte jedoch Zutritt haben zu allen Räumen mit elektrischen Installationen. Ferner ist zu beachten, dass anlässlich der Kontrolle für die verschiedenen Messungen die Stromzufuhr kurz unterbrochen werden muss (ca. 10 Minuten).

Wer schreibt die Kontrolle vor und wie häufig wird sie durchgeführt
Im Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, Artikel 3) ist die Kontrollpflicht von elektrischen Hausinstallationen angeführt. Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) schreibt zusätzlich zur Abnahmekontrolle nach der Neuinstallation periodische Kontrollen vor. Die Häufigkeit der periodischen Kontrolle hängt von der Objektart ab.

Resultat der Kontrolle (Kontrollbericht)
Das Resultat der Kontrolle wird in einem Bericht festgehalten und dem Eigentümer resp. dem Installateur zugestellt. Sind Mängel aufgeführt, müssen diese innert angegebener Frist durch einen konzessionierten Elektroinstallateur behoben und dem Kontrolleur als erledigt gemeldet werden.

Bei Fragen nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf. Gerne beantworte ich Ihre diesbezüglichen Fragen.

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