Die Verantwortung für die regelmässige Kontrolle von elektrischen Installationen liegt nun neu beim
Eigentümer dieser Installationen.
Der Eigentümer wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach anerkannten Regeln der Technik erstellt, und gewartet wird. Auf Grund der Aufforderung muss der Eigentümer eine Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen beauftragen. Sinn und Zweck der KontrolleÜberprüfung der Elektroinstallationen betreffend Personen- und Brandschutz sowie Rückwirkungen auf das Netz.
Vorbereitungen auf angekündigte Kontrolle Im Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Elektrizitätsgesetz, Artikel 3) ist die Kontrollpflicht von elektrischen Hausinstallationen angeführt. Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) schreibt zusätzlich zur Abnahmekontrolle nach der Neuinstallation periodische Kontrollen vor. Die Häufigkeit der periodischen Kontrolle hängt von der Objektart ab.
Resultat der Kontrolle (Kontrollbericht) |